Donnerstag · 21 | 11 | 2024
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Für Ihre persönliche Planung: Wertermittlung und Gutachten

Ob für die private Vermögensplanung oder für den geschäftlichen Gebrauch: Ein fundiertes Wertgutachten gibt Ihnen die Sicherheit, wenn es um Entscheidungen in Immobilienangelegenheiten geht. Insbesondere professionelles Immobilienmanagement ist auf aktuelle und exakte Daten zum Wert der Objekte im Bestand angewiesen.

» Zu Ihrer Sicherheit: Eine neutrale Wertermittlung
» Gutachten für Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung
 




Zu Ihrer Sicherheit: Eine neutrale Wertermittlung

Beim Kauf einer Immobilie schafft ein Wertgutachten Klarheit über die Angemessenheit des geforderten Kaufpreises. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, hilft Ihnen die Wertermittlung bei der Festlegung eines realistischen Verkaufspreises. So können Sie sicher sein, dass Sie kein Geld verschenken - oder aber wegen eines überzogenen Preises auf Ihrem Angebot sitzen bleiben.

Auch für die Beleihung einer Immobilie verlangen die Kreditinstitute in der Regel ein Wertgutachten. Durch unser Sachverständigenbüro erhalten Sie ein solches Gutachten von neutraler Stelle.

In Erbschaftsfragen oder auch bei Ehescheidungen ist eine seriöse Wertermittlung Grundlage für einen gerechten Ausgleich.

 

Und wenn Sie Ihren Immobilienbesitz ausreichend versichern wollen, erhalten Sie auch hier Klarheit durch eine zeitgerechte Bewertung. Abschließend ist festzustellen: Jeder, der eine teure Investition plant - insbesondere  wenn es sich um eine ältere Immobilie handelt, sollte vor Abschluss eines Vertrages von einem Bausachverständigen dieses Objekt genauer untersuchen lassen. Die hierbei entstehenden Gutacherkosten rechnen sich - zumindest langfristig - immer. 
   


Gutachten für Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung

In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln. Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen „Totalschaden“ des Gebäudes führen.

Neuere Gebäude weisen oftmals Schäden auf, die auf Ausführungsmängel zurückzuführen sind. Gegen solche Bauschäden sollten Sie unbedingt innerhalb der Gewährleistungszeit des Handwerkers - nach VOB-alt: 2 Jahre, nach VOB-neu (seit 29. Oktober 2002 in Kraft): 4 Jahre bzw. nach BGB: 5 Jahre - Maßnahmen ergreifen. Bei älteren Gebäuden sind Schäden meist auf den früher üblichen niedrigeren bautechnischen Standard zurückzuführen.

Um die Ursache bzw. den Verantwortlichen für die Mängel / Schäden zu ermitteln, und um notfalls rechtliche Schritte einleiten zu können, ist die Erstellung eines detaillierten Gutachtens unumgänglich.



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Letzte Aktualisierung: September 2018


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