In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln. Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen „Totalschaden“ des Gebäudes führen. Neuere Gebäude weisen oftmals Schäden auf, die auf Ausführungsmängel zurückzuführen sind. Gegen solche Bauschäden sollten Sie unbedingt innerhalb der Gewährleistungszeit des Handwerkers - nach VOB-alt: 2 Jahre, nach VOB-neu (seit 29. Oktober 2002 in Kraft): 4 Jahre bzw. nach BGB: 5 Jahre - Maßnahmen ergreifen. Bei älteren Gebäuden sind Schäden meist auf den früher üblichen niedrigeren bautechnischen Standard zurückzuführen. Um die Ursache bzw. den Verantwortlichen für die Mängel / Schäden zu ermitteln, und um notfalls rechtliche Schritte einleiten zu können, ist die Erstellung eines detaillierten Gutachtens unumgänglich. |